AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Deutscher Kaiser
Betriebsgesellschaft mbH
1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitl. Bezeichnung
für: Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil;
etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; sie gelten für sämtliche
Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-,
Banketträumen und anderen Räumlichkeiten der Hotels (nachfolgend umfassend:
Leistungserbringung). Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit
dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine
angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen
Einwilligung des Hotels.
2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in
der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und
Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls
ein Mindestumsatz vereinbart wurde und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60% des
Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder
das Hotel einen höheren Gewinn nachweist.
3. Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom
Vertrag erklären kann (Reservierung), erlischt das Rücktrittsrecht- auch für den Kunden, der
Reiseveranstalter ist – wenn nicht innerhalb in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt wurde. Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens
einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden.
4. Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das
vereinbarte Entgelt auch dann zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird (§552
BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels bei Übernachtungen mit oder ohne Frühstück 20%, bei
allein bestellten Speisen und Getränken 40%, bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft + Verpflegung
in einer Summe) 25% des vereinbarten Preises. Für sonstige Leistungserbringung, d.h. gebuchte
Leistungen außer den in Satz 2 genannten Hotelleistungen, insbesondere Miete (Raum-, Gerätemiete,
Bereitstellungskosten, vereinbarte Umsätze von Speisen und Getränken bei einer Veranstaltung etc.,
bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruches des Hotels auf eine angemessene
Vergütung. Diese ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels sowie dem Anhang dieser
Geschäftsbedingungen; ersparte Aufwendungen bei der sonstigen Leistungserbringung sind damit
nicht abgegolten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. a) Das Hotel ist bemüht Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.
b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser
Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung. Und Zustellung und – auf Wunsch gegen
Entgelt – die Nachsendung derselben.
c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden
nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene
Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro
übergeben.
d) Jedwede Haftung des Hotels nach a) – c) ist ausgeschlossen.
6. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft,
handelt es im Namen und für die Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und
ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen. Und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus
der Überlassung frei.
7. Für die sonstige Leistungserbringungen gem. Ziff. 4 hat der Kunde dem Hotel die Anzahl der
Teilnehmer- im Rahmen der Werktage vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen
weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der
vereinbarten Anzahl, Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gem. der tatsächlichen
Teilnehmerzahl abgerechnet.
8. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.30 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag
spätestens 11.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart
wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass
der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf
Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollte diese in der Auftragsbestätigung
zugesagt sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen
Objekten zu bemühen.
9. Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei
Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei
es auf Grund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches
Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige
Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die
beispielsweise Einladungen zu einem Vorstellungsgespräch bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten,
bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese
Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das
Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle gelten Ziff. 4 der allgemeinen Bedingungen
(Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingung
entsprechend.
10. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 23.00 Uhr,
hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen
und Personal, berechnen.
11. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, etc.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender
Hinderungsgründe oder beeinträchtigende Umstände, insbesondere solche außerhalb der Einfluss
Sphäre des Hotels, behält sich das Hotel vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Kunden ein
Anspruch, zum Beispiel auf Schadenersatz zusteht.
12. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für
Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziff. 5 oder den § 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten
des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung.
Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehalten sind für Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist – abgesehen von den §
701 ff. BGB – betragsmäßig auf die Höhe des Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für
alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Dies
Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zu Gunsten des Hotels auch bei Verletzung
von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten
Handlungen.
13. Für Beschädigungen und Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem
Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten
verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen
ist.
14. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der
angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels
und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese uns
sonstige von Kunden eingebrachte Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und
sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12
Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine
angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Kunden
geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt
werden.
15. Der Kunde darf Speisen und Getränke zur Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. In
Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen
werden; zumindest wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
16. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene
Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger
Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren,
Vergnügungssteuer, usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
17. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenarbeiten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen –
unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien
werden die wirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den
unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.
18. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug
zahlbar. Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit
4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls das Hotel einen höheren oder der Kunde
einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Mahnungen nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr
von € 5,00 geschuldet.
ANHANG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Anspruch des Hotels für die sonstige Leistungserbringungen gem. Ziff. 4 dieser Bedingungen beträgt
z.Zt.:
Stornierungen von Zimmerreservierungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich bei uns eingehen.
a) Bis 14 Tage vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei
b) Bei späterer Stornierung stellen wir 80% des Logispreises für den gesamten Aufenthalt in Rechnung
c) In der Nebensaison ist bis 2 Tage vor Anreise die Stornierung kostenfrei
Die Höhe des Logispreises ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung des Hotels gemäß Ziff. 1.
Die Stornierungsrechnung entfällt oder mindert sich, wenn das Hotel anderweitig vermieten kann.
Lübeck, den 01.01.2024
Martina Koop
Geschäftsführerin